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Mietwagen im Urlaub: Teure Vertrags-Falle bei Übergabe vermeiden


Teure Überraschung im Urlaub
Wie Sie diese Mietwagen-Falle vermeiden

Von dpa
03.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Stiftung Warentest: Vergleichsseiten für Mietwagen lohnen sichVergrößern des BildesMietwagen im Urlaub: Achten Sie auf den Vertrag. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
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Endlich Urlaub: Nur noch den Mietwagen abholen, dann kann es losgehen. Bei der Übergabe ist noch einmal Konzentration gefragt. Worauf Sie achten sollten.

Der Mietwagen steht bereit und auf den ersten Blick sind Dellen sichtbar? Solche Schäden sollten bei der Übergabe unbedingt durch einen Mitarbeiter des Vermieters in einem Protokoll festgehalten und als zusätzlicher Nachweis mit dem eigenen Smartphone fotografiert werden. Generell gilt: Den Zustand des Autos innen und außen genau prüfen. Das rät der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Es empfiehlt sich, den Mietwagen für den Urlaub vorab online zu buchen. Den endgültigen Mietvertrag unterschreiben Reisende dann aber beim Vermieter vor Ort, da die deutschen Internetportale in der Regel nur Vermittler sind.

Bei der Unterzeichnung gilt: keine Schriftstücke unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind – die man also nicht versteht, so der AvD. Es bestehe das Risiko, dass sonst ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen – nach dem Recht des Urlaubslandes – abgeschlossen werde.

Zusatzleistungen und Upgrades? Erst mal Buchung checken

Der Mietwagenanbieter Sunny Cars empfiehlt: Den Mietvertrag vor der Unterschrift durchlesen – und auch darauf achten, dass keine ungewollten Zusatzleistungen oder Upgrades enthalten sind. Denn es kommt vor, dass Anbieter vor Ort versuchen, Versicherungen und Extras zu verkaufen. Davon sollte man sich aber nicht einschüchtern lassen.

Falls etwas unklar sei, sollte man lieber zweimal nachfragen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, rät Sunny Cars. Und wenn man sich nicht sicher ist wegen der vorab gebuchten Leistungen, hilft ein Blick auf den Buchungsvoucher oder ein klärender Anruf beim Anbieter, bei dem man gebucht hat: "Denn steht einmal die Unterschrift darunter, ist der Vertrag bindend − unabhängig von der Landessprache, die ihm zugrunde liegt."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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